
Zugmaschinen-Führerschein (L)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/ h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/ h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/ h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung beträgt: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten) | bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung ist abzulegen.
Die praktische Mindestausbildung beträgt: Keine praktische Ausbildung erforderlich.
Infos zur praktischen Prüfung: Keine praktische Prüfung.
Du benötigst bei der Prüfungsanmeldung: Biometrisches Passbild, Bescheinigung für Erste Hilfe, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Sehtest