0174 5432928  Sinsheimer Straße 16 | 69226 Nußloch und Römerstraße 2-4 | 69181 Leimen

Zugmaschinen-Führerschein (L)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/ h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/ h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/ h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

Die theoretische Mindestausbildung beträgt: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten) | bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)

Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung ist abzulegen.

Die praktische Mindestausbildung beträgt: Keine praktische Ausbildung erforderlich.

Infos zur praktischen Prüfung: Keine praktische Prüfung.

Du benötigst bei der Prüfungsanmeldung: Biometrisches Passbild, Bescheinigung für Erste Hilfe, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Sehtest