MOFA-PRÜFBESCHEINIGUNG
Fahren mit 15
Der ideale "Führerschein" für alle, die es kaum erwarten können, selbst am Steuer zu sitzen: Der "Mofa-Prüfbescheinigung". Ab 15 Jahren ermöglicht er dir die eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr. Früher geht es nicht! Wir begleiten dich gerne auf dem Weg zu deinem "Mofa-Führerschein"!
Das darfst du mit dem "Mofa-Prüfbescheinigung" fahren: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung.
Mindestalter: 15 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung beträgt: 4 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung ist abzulegen.
Die praktische Mindestausbildung beträgt: Prüfungsinhalte, Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt). Alle Fahrtstunden - 1 Doppelstunde Grundausbildung; (90 Minuten)
Infos zur praktischen Prüfung: Prüfung entfällt
Du benötigst bei der Prüfungsanmeldung: Biometrisches Passbild, Bescheinigung für Erste Hilfe, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Sehtest
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (AM)
Fahren mit 15
Die Möglichkeit, mobil zu sein und sich mühelos von einem Ort zum anderen zu bewegen, ist ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität und Unabhängigkeit. Wir wissen das genau! Deshalb bieten wir euch natürlich auch die Möglichkeit, den Führerschein für Motorroller der Klasse AM zu erwerben. Bereits ab 15 Jahren kannst du damit eigenständig auf den Straßen unterwegs sein.
Das darfst du fahren: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor). Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie).
Mindestalter: 15 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung beträgt: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten) | bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 2 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung ist abzulegen.
Die praktische Mindestausbildung beträgt: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren inner- und außerorts, Kraftfahrtstraßen. Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten.
Infos zur praktischen Prüfung: ist abzulegen. Prüfungsdauer mind. 60 Minuten
Du benötigst bei der Prüfungsanmeldung: Biometrisches Passbild, Bescheinigung für Erste Hilfe, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Sehtest
KRAFTRÄDER (B196)
Fahren mit 25
Erfahrene Autofahrer können auf einfache und kostengünstige Weise auch Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ fahren, indem sie die Zusatzqualifikation B196 erwerben.
Das darfst du fahren: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Mindestalter: 25 Jahre
Führerschein-Vorbesitz: PKW (B), mind. 5 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung beträgt: 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung entfällt.
Die praktische Mindestausbildung beträgt: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren inner- und außerorts, Autobahn, Kraftfahrtstraßen. Platztraining und Fahren der Grundaufgaben sowie Autobahn- und Überlandfahrten, 5 Doppelstunden.
Infos zur praktischen Prüfung: entfällt
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (A1)
Fahren mit 16
Natürlich, das Warten bis zum 24. Lebensjahr, um endlich Motorrad fahren zu dürfen, kann lang erscheinen. Aber wir haben die Lösung für dich: den Führerschein A1. Mit diesem kannst du bereits im Alter von 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit 125 cm³ Hubraum fahren. Klingt das toll? Dann melde dich noch heute für den Führerschein A1 an!
Das darfst du fahren: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung beträgt: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten) | bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung ist abzulegen.
Die praktische Mindestausbildung beträgt: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren inner- und außerorts, Autobahn, Kraftfahrtstraßen. 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten), 4 Fahrstunden Autobahn (je 45 Minuten), 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten). Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten.
Infos zur praktischen Prüfung: ist abzulegen. Prüfungsdauer mind. 70 Minuten.
Du benötigst bei der Prüfungsanmeldung: Biometrisches Passbild, Bescheinigung für Erste Hilfe, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Sehtest
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (A2)
Fahren mit 18
Bereit oder nicht? Wenn du mit 18 Jahren Motorrad fahren möchtest, ist der Führerschein A2 die Lösung. Mit diesem Führerschein kannst du die Straßen mit einem Motorrad mit bis zu 35 kW Leistung erobern. Ein großer Vorteil: Zwei Jahre später kannst du deinen Führerschein A2 ohne zusätzlichen Unterricht auf die Klasse A erweitern. Wenn es um den Führerschein geht, dann definitiv A2!
Das darfst du fahren: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre
Die theoretische Mindestausbildung beträgt: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten) | bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung ist abzulegen. Bei Ersterwerb: Fragebogen mit 30 Fragen. Ab 10 Fehlerpunkten (zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet) ist die Prüfung nicht bestanden. Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen. Ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die Theorieprüfung.
Die praktische Mindestausbildung beträgt: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren inner- und außerorts, Autobahn, Kraftfahrtstraßen. 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten), 4 Fahrstunden Autobahn (je 45 Minuten), 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten). Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten.
Bei Erweiterung von A1 auf A2 ist die Anzahl der Fahrstunden abhängig vom Können des Fahrschülers.
Infos zur praktischen Prüfung: ist abzulegen. Prüfungsdauer mind. 70 Minuten.
Prüfungsdauer bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: mindestens 60 Minuten.
Du benötigst bei der Prüfungsanmeldung: Biometrisches Passbild, Bescheinigung für Erste Hilfe, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Sehtest
KRAFTRÄDER AUCH MIT BEIWAGEN (A)
Fahren mit 20, 21, 24
Hast du den Traum vom Motorradfahren? Möchtest du endlich deinen Wunsch nach dem Motorradführerschein erfüllen? Dann bist du bei uns genau richtig, denn wir bieten den Führerschein der Klasse A an. Wie bei allen unseren Führerscheinklassen wirst du auch hier ausschließlich von Experten begleitet, die nicht nur Erfahrung mit dem Führerschein der Klasse A haben, sondern diesen auch selbst besitzen.
Das darfst du fahren: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.
Mindestalter: 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2) | 21 Jahre (für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW) | 24 Jahre (für Krafträder bei Direkteinstieg)
Die theoretische Mindestausbildung beträgt: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten) | bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (je 90 Minuten)
Infos zur theoretischen Prüfung: Die Theorieprüfung ist abzulegen.
Die praktische Mindestausbildung beträgt: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren inner- und außerorts, Autobahn, Kraftfahrtstraßen. 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten), 4 Fahrstunden Autobahn (je 45 Minuten), 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten). Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten. Bei Erweiterung von A2 auf A ist die Anzahl der Fahrstunden abhängig vom Können des Fahrschülers.
Infos zur praktischen Prüfung: ist abzulegen. Prüfungsdauer mind. 70 Minuten. | Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: mindestens 60 Minuten.
Du benötigst bei der Prüfungsanmeldung: Biometrisches Passbild, Bescheinigung für Erste Hilfe, Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, Sehtest
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